Praxisverträge
Die ärztliche Tätigkeit in freier Praxis erfordert eine gesicherte vertragliche Grundlage.
Das fängt für den jungen Arzt mit dem Praxisübernahmevertrag an. Dieser bedeutet für ihn den Start in die Selbständigkeit und bedarf daher einer unumstößlichen vertraglichen Fixierung. Ebenso muss der die Praxis abgegebene Arzt sicher sein können, dass der Praxisverkauf vertraglich auf gesicherter Grundlage stattfindet, dieser insbesondere alle Sicherheitsmaßnahmen enthält, die eine Zahlung des Kaufpreises garantieren.
Ordentlich geregelt sein muss selbstverständlich auch jede Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, MVZ). Nur auf solider vertraglicher Basis ist eine harmonische Zusammenarbeit der Partner überhaupt denkbar.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Abfassung und Überprüfung Ihrer Verträge, berücksichtige selbstverständlich alle Ihre Vorstellungen, soweit Vertrag- und Berufsrecht dem nicht entgegen stehen.