Arzthaftung
Der Arzthaftungsprozess sollte im Sinne von Arzt und Patienten möglichst außergerichtlich durch Vergleich beigelegt werden, um langwierige und damit nervenbelastende Prozesse zu vermeiden.
Ich vertrete Ärzte wie auch Patienten, wobei ich selbstverständlich genauestens darauf achte, dass Interessenkollisionen vermieden werden.
Die Vertretung des Patienten bedarf in jedem Fall der Unterstützung durch medizinischen Sachverstand. Dieser kann von mir in aller Regel durch enge Zusammenarbeit mit Ärzten zur Verfügung gestellt werden. So können die Behandlungsfehler konkret benannt und im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung die treffenden Beweisfragen gestellt werden. Davon hängt der Erfolg der Klage entscheidend ab.