Ärztliches Berufsrecht

Das Berufsrecht engt den Arzt in seiner Berufsausübungsfreiheit nicht unerheblich ein. Meine Unterstützung biete ich schon präventiv an, um vorab Klärung herbeizuführen, ob die vom Arzt beabsichtigte Betätigung berufsrechtlich zulässig ist oder nicht. Soweit die Landesärztekammer ein Verfahren wegen eines Berufsvergehens eingeleitet hat, setze ich alles daran, Sie von diesem Vorwurf zu befreien, jedenfalls eine möglichst geringe Ahndung zu erreichen.